Der Stadtverband - über uns

Aufgaben, Vorstand, Organisation

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Der Stadtverband ist der Dachverband der Kleingartenvereine in der Stadt Bad Kreuznach.

Er ist ein gemeinnütziger Verein.
Auch alle Kleingartenvereine sind gemeinnützig, denn das ist eine gesetzliche Voraussetzung für das Betreiben einer Kleingartenanlage.

Die Mitglieder des Stadtverbandes sind die Vorstände der einzelnen Kleingartenvereine und alle Mitglieder dieser Kleingartenvereine. 

Die Aufgaben
des Stadtverbands sind











Der Stadtverband selbst betreibt
keine Kleingartenanlagen und
vergibt keine Gartenparzellen!
  • Zusammenschluss aller Kleingartenvereine und deren Mitglieder
  • Vertretung der Interessen der Kleingärtner gegenüber Stadtverwaltung und Behörden
  • Förderung des Kleingartenwesens
  • Förderung der Naturverbundenheit, insbesondere der Jugend
  • Schaffung von Grünanlagen, die der Allgemeinheit zugänglich sind
  • Schaffung von Gartenflächen für den Anbau von Gemüse und Obst zur Eigennutzung
  • Schaffung von Möglichkeiten körperlicher und geistiger Entspannung
  • fachliche und rechtliche Beratung der Kleingartenvereine und der Mitglieder

Der Vorstand

Wie alle Vereine hat auch der Stadtverband einen Vorstand: 

  • Bernd Ruden, 1. Vorsitzender
  • Turgay Ayvaz, 2. Vorsitzender
  • Alexander Holstein, Kassierer
  • Hubert Haas, Schriftführer
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Organisation

Die Satzung regelt die weiteren Gremien des Vereins:

  • erweiterter Vorstand:  Grundsätzliche Themen werden hier diskutiert und entschieden. 
    Zum erweiterten Vorstand gehören außer dem geschäftsführenden Vorstand zusätzlich 11 BeisitzerInnen sowie je 1 Vertreter der Vorstände der Mitgliedsvereine.
  • Jahreshauptversammlung:  Zusätzlich zum erweiterten Vorstand nehmen alle Vorstandsmitglieder und weitere Vertreter der Mitglieder der Einzelvereine teil. 
    Die Jahreshauptversammlung nimmt den Geschäfts- und den Kassenbericht des Vorstands entgegen, entscheidet auf der Grundlage einer jährlichen Kassenprüfung über die Entlastung des Vorstands und wählt die Vorstandsmitglieder und BeisitzerInnen für eine Amtszeit von jeweils 3 Jahren.
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Der vollständige Text der Satzung kann hier heruntergeladen werden (pdf):

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