Ein Kleingarten liegt in einer Grünanlage, die in einzelne Gartenparzellen aufgeteilt ist.
Die Kleingartenanlagen gehören zu den Grünflächen der Stadt, und die Anlagen sind auf ihren Hauptwegen für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die einzelnen Parzellen sind zwar eingezäunt und mit Toren verschlossen – aber die Parzellen müssen von den Hauptwegen aus einsehbar sein und dürfen deshalb nicht mit hohen Hecken
oder gar Sichtschutzwänden eingefasst werden.
Die öffentlichen Flächen und Wege und teilweise Spielplätze in der Anlage werden in der sog. „Gemeinschaftsarbeit“ von der Gemeinschaft der ParzellenpächterInnen gepflegt und in Ordnung gehalten.
In allen Kleingartenvereinen/-anlagen gibt es eine Vereinsgaststätte. Hier finden gemeinsame Feste statt, aber teilweise auch öffentliche Veranstaltungen. Auch bei solchen Festen und Veranstaltungen müssen die ParzellenpächterInnen stundenweise Arbeitseinsätze ableisten.
In einigen Vereinen (Städtische Wiese, Martinsberg, Friedhof) sind diese Vereinsgaststätten verpachtet und werden von GastwirtInnen als öffentliche Gaststätten betrieben.
Die einzelnen Gartenparzellen müssen überwiegend (mindestens 1/3 der Fläche)
für den Anbau von Gemüse und Obst für den Eigenbedarf genutzt werden.
Die Parzelle muss von dem/der PächterIn selbst bewirtschaftet werden
und darf nicht Dritten überlassen werden.
Deshalb können Personengruppen/Familien eine Parzelle nicht als Gemeinschaft pachten –
es muss immer 1 Person/Familienmitglied als PächterIn auftreten. Die anderen Personen
dürfen natürlich gerne mithelfen.
Natürlich dienen die Parzellen auch der Erholung – es darf dafür auch Rasenflächen
und Blumenbeete geben.
Wenn Kinder unter 12 Jahren in der Familie sind, sind ein Spielhaus und Spielgeräte erlaubt.
Es darf aber keine Schwimmbecken geben: Die Parzellen sind nicht an die Kanalisation angeschlossen, so dass das (mit Chemie versetzte) Pool-Wasser nicht abgelassen werden könnte.
Die Erholungsfläche darf höchstens 1/3 der Gesamtfläche einnehmen.
Auch eine Grillstelle ist erlaubt – vorzugsweise mit einem Gasgrill:
Denn in den letzten Jahren hat die Stadtverwaltung in ihren Grünanlagen
in den Sommermonaten wegen der hohen Brandgefahr durch die Trockenheit
das Grillen mit Holz und Holzkohle untersagt.
Nahezu alle Parzellen haben eine Laube (und einen Geräteschuppen) und einen Freisitz
– deren Gesamtfläche darf höchstens 24 m² betragen.
Hinzu kommen Gartenwege, eine Möglichkeit zum Sammeln von Regenwasser,
und eine Fläche für die obligatorische Kompostierung von Gartenabfällen.
Diese Nutzflächen dürfen insgesamt ebenfalls höchstens 1/3 der Gesamtfläche einnehmen.
Alle Parzellen haben Wasser- und Stromanschlüsse, und die Lauben dürfen nach Belieben, auch mit Küchen, ausgestattet werden. Die Parzellen sind aber nicht an die Kanalisation angeschlossen.
Das dauerhafte Wohnen und Übernachten in den Lauben ist jedoch nicht erlaubt.
In einer Kleingartenanlage gelten einige Regeln – die wichtigsten wurden oben bereits dargestellt:
Angeblich gibt es ja in Kleingartenanlagen jede Menge Gartenzwerge -
stimmt gar nicht: In unseren 575 Parzellen sind es höchstens 100 Zwerge...
Richtig ist:
In unseren Anlagen leben einige Bienenvölker, mehrere Igel und Marder,
und unzählige Vögel, Schmetterlinge, Käfer, Insekten, Regenwürmer, die
sich hier sehr wohlfühlen und das Kleingärtnerherz erfreuen.
Leider gibt´s auch zahllose Schnecken...
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