Der vollständige Text der "Gartenordnung" kann hier heruntergeladen werden (pdf):

für Garten-InteressentInnen

Sie interessieren sich für einen Kleingarten?

Diese Informationen sollten Sie berücksichtigen:

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Kosten
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Zeitbedarf
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Voraussetzungen
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Bewerbung

Kosten eines Kleingartens

Die Kosten müssen unterschieden werden nach:
01.

Übernahme des Gartens

Übernahmegebühr für den Garten
ggf. Kauf von Einrichtung/Werkzeug

02.

laufende jährliche Kosten

Pacht, Versicherung, Strom, Wasser
Mitgliedsbeitrag und Strafgebühren
Pflanzen, Saatgut
Instandhaltung

03.

Rückgabe des Gartens

Wertverlust
Beseitigungskosten

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Pachtvertrag

Wenn einem/r BewerberIn eine Gartenparzelle zugeteilt wird, dann wird ein unbefristeter Pachtvertrag abgeschlossen – der Grund und Boden des Kleingartens wird also nicht gekauft.
Dagegen werden die Laube und andere Baulichkeiten sowie die vorhandenen Anpflanzungen von dem/der vorherigen PächterIn nach einem festgelegten Verfahren „gekauft“, und zwar in Form einer Entschädigung. Diese wird aber nach einem festgelegten Verfahren absichtlich so berechnet, dass sich auch BürgerInnen mit einem geringeren Einkommen einen Kleingarten leisten können. Siehe dazu unten „Entschädigung des/der vorherigen Pächters/PächterIn“.

Es entstehen also bei der Übernahme einige überschaubare Kosten - und danach laufende Kosten!

Kosten bei der Übernahme des Gartens:

Wert-Ermittlung und Entschädigung des/r vorherigen Pächters/Pächterin

Eine Kleingartenparzelle wird immer von deren vorherigem/r PächterIn übernommen.
Dazu wird nach den „Wertermittlungsrichtlinien“ der Wert der Laube und der Anpflanzungen festgestellt. Dieser Wert hängt vor allem von Alter und Zustand der Laube ab und kann deshalb sehr unterschiedlich sein. Im Durchschnitt liegt dieser Wert bei ca. 1.200 € - es gibt aber auch deutlich niedrigere und deutlich höhere Werte.
Diesen festgesetzten Übernahmewert muss der/die neue PächterIn an den Kleingartenverein überweisen. Der Verein verrechnet den Wert des Gartens mit Forderungen an den/die alte PächterIn (siehe dazu unten, „Entschädigung bei der Rückgabe des Gartens“). 

Kauf von gebrauchter Einrichtung/Werkzeug von dem/der VorpächterIn

Außerdem kann der/die bisherige PächterIn anbieten, Gartengeräte, Möbel und andere Ausstattungen von ihm/ihr zu übernehmen. Dieses Thema wird privat zwischen altem/r und neuem/r PächterIn geregelt, auch der Preis. Alles, was der/die neue PächterIn nicht übernehmen will, muss der/die alte Pächterin aus der Gartenparzelle entfernen.

Kauf neuer Einrichtung/Werkzeug

Wem die gebrauchten Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge und Maschinen nicht gefallen (oder wer sich mit dem/der VorpächterIn nicht über deren Preis einigen konnte), kann nach eigener Laune und Geldbeutel die Laube und den Geräteschuppen ausstatten.

Schlüssel und Sicherheit

Die Schlüssel bekommt man von dem/der VorpächterIn – aber viele neue PächterInnen fühlen sich sicherer, wenn sie die Schlösser und Schlüssel gegen neue austauschen.
Um sich zusätzlich vor Einbruchsdiebstählen zu schützen (das kommt in unseren Anlagen leider hin und wieder vor), installieren manche GartenpächterInnen Videokameras, die einen Alarm und Videos auf das eigene Smartphone übertragen. 

laufende jährliche Kosten:

Jahresrechnung vom Kleingartenverein

Die Kleingartenvereine erstellen jeweils am Jahresanfang eine Jahresrechnung mit folgenden Positionen für ein ganzes Jahr:
•   Pacht: Für Kleingärten gilt eine besonders niedrige Pacht von 0,16 €/m². Die Parzellen sind meist ca. 400 m² groß –
     dafür beträgt die Pacht dann 64 €.
•   Mitgliedsbeitrag: Die PächterInnen müssen Mitglied des Kleingartenvereins werden.
     Die Höhe des Beitrags legen die Vereine fest; Beispiel: 40 €.
•   Versicherung der Laube gegen Feuer, Sturm, Einbruchsdiebstahl: und Unfallversicherung:
     Im Rahmen einer Gruppenversicherung ist der Beitrag dafür 38 €.
•   Fachzeitschrift: Alle PächterInnen müssen die Zeitschrift des Landesverbandes beziehen;
     die kostet für 11 Ausgaben im Jahr 7,30 €.
•   Wasser und Strom nach Verbrauch; im Durchschnitt 30 €. 

Strafgebühren und Umlagen

•   Wer die verpflichtenden Gemeinschaftsarbeitsstunden nicht erbringt, muss dafür eine Ausgleichszahlung leisten;
     deren Höhe legen die Vereine fest – üblich sind 15 – 25 €. Die Vereine verlangen im Schnitt 8 Stunden
     Gemeinschaftsarbeit – 8 x 25 € wären dann 200 € zusätzlich.
•   Die Mitgliederversammlungen der Vereine können für die Finanzierung einzelner Projekte Umlagen beschließen.
    Diese dürfen i.d.R. max. das 3-fache des Mitgliedsbeitrages betragen. Das können dann max.100 – 120 € sein. 

Kosten für die Anpflanzungen 

Individuell sehr verschieden fallen die Kosten für die Anpflanzungen aus:
•   neue Obstbäume und -sträucher kosten mindestens 20 €/Stück
•   Samentütchen sind billiger als vorgezogene Pflanzen; 20 – 50 €/Jahr müssen eingeplant werden
•   selbst die Samen einsammeln und in Töpfchen vorziehen ist noch preiswerter 

Werkzeuge und Maschinen, Verschleiß

Ebenso individuell sind die Bedürfnisse für Werkzeuge und Maschinen.
•   Meistens können Geräte günstig von dem/der Vorpächterin übernommen werden.
•   In kleinen Gärten von 400 m², die ja wenig Rasen haben dürfen, braucht es wenige Elektrogeräte.
•   In vielen Vereinen kann man Geräte und Maschinen auch ausleihen. 

Instandhaltung der Laube
Zu Bedenken sind auch Kosten für die Instandhaltung der Laube und der anderen Bauten:
Ein Wertverlust wegen baulicher Mängel erhöht ansonsten die Kosten bei der Rückgabe des Gartens.

Entschädigung bei der Rückgabe der Parzelle

Wertermittlung

Wenn das Pachtverhältnis endet, wird eine „Wertermittlung“ durchgeführt. Diese bestimmt nicht nur den Wert der Laube und der Anpflanzungen (siehe oben unter „einmalige Kosten bei der Gartenübernahme“): Es wird auch festgestellt, ob die Parzelle in einem ordnungsgemäßen Zustand ist, und ob alle oben genannten Regeln eingehalten sind. Wenn Mängel festgestellt werden, wird ein Zeitaufwand für deren Beseitigung festgelegt und in einen Geldbetrag umgerechnet.
Der/die alte PächterIn erhält die Auflage, diese Mängel innerhalb einer Frist zu beseitigen. Tut er das nicht, dann wird der festgelegte Geldbetrag für die Beseitigung vom ermittelten Wert der Parzelle abgezogen und nur die Differenz ausbezahlt. 

Erledigung der Auflagen durch den/die neue PächterIn

Übernimmt ein/e neue PächterIn eine Parzelle, deren VorpächterIn nicht alle Auflagen erledigt hat, muss der/die neue PächterIn diese Auflagen innerhalb einer Frist erledigen. Der dafür festgelegte Geldbetrag wird dann von dem zuvor in voller Höhe zu bezahlenden Wert der Parzelle wieder zurückerstattet.

Beispiel

Als Wert der Parzelle wurde ermittelt 1.200 €. Es wurden mehrere Mängel festgestellt, für deren Beseitigung Kosten von 900 € angesetzt wurden. Der/die VorpächterIn hat diese Auflagen nicht erfüllt. Er erhält deshalb nur 300 €. Der/die neue Pächterin zahlt zunächst den Wert von 1.200 €, erhält dann aber nach Erledigung aller Auflagen 900 € zurück und hat so letztlich nur 300 € für die Übernahme der Parzelle bezahlt (und die eigene Arbeitskraft).

Zeitbedarf

Einen Kleingarten zu bewirtschaften braucht Zeit und Arbeitskraft.
Vor allem von März bis September sollten mindestens 8 Stunden/Woche zur Verfügung stehen

  1. Im Februar beginnt die Aussaat und Vorzucht von Gemüsepflanzen – zu Hause oder in einem Frühbeet oder kleinen Gewächshaus.
  2. Im März müssen die Beete gerodet und für die Bepflanzung vorbereitet werden. Kompost wird ausgebracht.
  3. Im April und Mai werden die Beete bepflanzt. Ausgebrachter Samen und eingepflanzte Jungpflanzen müssen feucht gehalten und täglich mit Gießkannen gegossen werden.
  4. Ab Juni bis September kann das Gießen dann nur noch alle 2 Tage und dann auch mit dem Gartenschlauch erfolgen. Die Zeitabstände können auf 3 Tage verlängert werden, wenn die Beete gemulcht werden, z.B. mit Grasschnitt, Heu oder Stroh. Dann ist auch, vor allem während des eigenen Urlaubs, eine automatische Bewässerungsanlage (batteriebetriebene Zeitschaltuhr am Wasserhahn plus Gartenschläuche plus Viereckregner) einsetzbar.
  5. Pflege der Beete, Unkrautjäten, Rasen mähen sowie die Pflege des Hauptweges vor dem eigenen Garten müssen regelmäßig, mindestens alle 2 Wochen, eingeplant werden.
  6. Die Gemeinschaftsarbeiten finden meist mit je 4 Stunden im März und September an. Zusätzlich kommen bei manchen Vereinen Arbeitseinsätze bei Festen und Veranstaltungen dazu.
  7. In der Erntezeit ab Juni bis Oktober muss Zeit für die Verarbeitung der Ernte (einkochen oder einfrieren, Marmelade kochen, Kartoffeln einlagern) eingeplant werden.
  8. Bäume und Obststräucher müssen ca. im November und April geschnitten werden, Rosen und Ziersträucher im Frühjahr, Stauden im Oktober/November oder Januar/Februar.
  9. Zwischen November und Februar sollte 1 x/Woche im Garten nach dem Rechten geschaut werden.
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Voraussetzungen für die Zuteilung einer Gartenparzelle

Bin ich ein/e geeignete/r KleingärtnerIn?

Nach allem, was Sie bisher gelesen haben, sollen Sie sich fragen:

  • Habe ich Lust auf selbst angebautes Gemüse und Obst?
  • Habe ich die Zeit für die Gartenarbeit?
  • Kann und will ich die Kosten dafür aufbringen?
  • Wie stehen meine Familienangehörigen dazu?
    Wer ist bereit mitzuhelfen?
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Bedingungen
Aufgrund von Regelungen im Generalpachtvertrag mit der Stadt
Bad Kreuznach und dem Pachtrecht
müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
  • Der Wohnsitz muss im Stadtgebiet von Bad Kreuznach sein (Kernstadt und die eingemeindeten Stadtteile) – keine Ausnahmen möglich: Die Kleingartenanlagen gehören ja der Stadt Bad Kreuznach, die diese ihren eigenen BürgerInnen vorbehält.
  • PächterIn einer Parzelle kann immer nur 1 Person sein. Ehe- und LebenspartnerInnen und Kinder können auf Wunsch sog. „passive“ Vereinsmitglieder werden und zahlen dann einen deutlich niedrigeren Mitgliedsbeitrag. Fällt der/die PächterIn später aus, aus welchen Gründen auch immer, können sich die Angehörigen darum bewerben, den Garten zu übernehmen. Die „Wertermittlung“ findet trotzdem statt.
  • In unseren Vereinen spielen politische Einstellungen und Parteizugehörigkeiten keine Rolle, so lange demokratische und grundgesetzliche Prinzipien nicht abgelehnt werden. Respekt und gegenseitige Wertschätzung und Rücksichtnahme sind für unser Vereinsleben von zentraler Bedeutung. Geschlechtsspezifische oder ethnische Vorurteile haben deshalb bei uns keinen Platz.
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Vielfalt der "Gässjer" im bunten Verein

Unsere Vereinsmitglieder sind Kreuznacher „Gässjer“, türkische Kreuznacher, russische Kreuznacher, griechische Kreuznacher, portugiesische Kreuznacher, syrische und vietnamesische Kreuznacher und Kreuznacher vieler weiterer Nationalitäten.
Die Nationalität und ethnische Herkunft werden bei der Vergabe der Gärten nicht berücksichtigt – im Gegenteil: Wir sind gerne „bunte“ Vereine.

Wir möchten und müssen uns jedoch mit unseren Mitgliedern/PächterInnen wenigstens mündlich verständigen können:
Beim Vertragsabschluss und bei den Abrechnungen muss vieles erklärt werden, die Anweisungen des Vorstands zur Gartenordnung müssen verstanden werden, ebenso die Arbeitsanweisungen bei Gemeinschaftsarbeiten. Gesellige Veranstaltungen des Vereins leben ebenfalls vom Gespräch, und natürlich auch die Diskussionen auf Versammlungen.

Deshalb erwarten wir von unseren Mitgliedern/PächterInnen,
dass sie sich entweder selbst mündlich in deutscher Sprache verständigen können oder bei Bedarf eine/n DolmetscherIn mitbringen
(Freunde, oder auch die eigenen Kinder ab etwa 12 Jahren). 

Die Texte dieser Homepage verwenden für alle Bezeichnungen nur die männliche Form. Gemeint sind damit alle Menschen unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht als Frauen und Männer, ihrer sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität als nicht-binäre, intergeschlechtliche, trans-idente und transsexuelle Menschen.

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Bewerbung um einen Garten

Wer sich für eine Gartenparzelle interessiert, sucht sich zunächst die passende Kleingartenanlage aus.
Kommen Sie uns besuchen, verschaffen Sie sich einen eigenen Eindruck! Sie brauchen keinen Termin – unsere Anlagen sind ja öffentlich.

Wenn Sie sich entschieden haben, schicken Sie das Bewerbungsformular an den gewünschten Kleingartenverein.

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